Was wir tun
Wir bieten persönliche Beratung und Begleitung an. Dabei geht es darum, Wege zu finden, Herausforderungen zu meistern, Konflikte zu lösen und das Leben langfristig zu stabilisieren. Unsere Arbeit basiert auf Vertrauen, Unterstützung und klare Regeln.
Rechtliche Grundlagen
Unsere Tätigkeit erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben (Bewährungshilfegesetz BewHG, § 22 StPO, §§ 50ff StGB, §46 StGB, § 144b StPO). Pflicht: Mitarbeit auf gerichtliche Anordnung ist gesetzlich vorgeschrieben. Freiwillig: Darüber hinaus bieten wir Unterstützung im freiwilligen Rahmen an – nach Ablauf der Anordnung oder wenn Personen unsere Hilfe selbst suchen.
Ablauf und Betreuungsansatz
Erstgespräch: Ziele Erwartungen und Vorgehen werden besprochen
Regelmässige Gespräche: Wir begleiten in Alltagssituationen, zeigen Perspektiven auf und helfen bei praktischen Problemen. Gemeinsam reflektieren wir den Ablauf früherer Tathandlungen. Dadurch können neue Fehlverhalten verhindert werden, sodass es in vergleichbaren Situationen nicht zu weiteren Delikten oder strafrechtlichen Konsequenzen kommt.
Förderung der Eigenverantwortung: Unsere Unterstützung ist verbindlich und klar strukturiert, stets mit dem Ziel, die Eigenverantwortung zu stärken. Die betreute Person trifft ihre Entscheidungen selbst und gestaltet ihren Veränderungsprozess aktiv mit.
Unsere Angebote stehen allen offen, die Verantwortung übernehmen und ihr Leben nachhaltig verändern möchten – sei es im Rahmen einer behördlichen Auflage oder auf freiwilliger Basis.