Sozialer Betreuungsdienst im Gefängnis und Haftentlassenenhilfe

Unsere Betreuung beginnt bereits während der Haft und kann sich nach der Entlassung fortsetzen. Ziel ist es, die Zeit in Haft sinnvoll zu gestalten und den Übergang in ein selbständiges, straffreies Leben zu erleichtern.

Haftzeit gestalten • Übergang begleiten • Alltag stabilisieren

Dabei unterstützen wir die Betroffenen bei persönlichen und praktischen Herausforderungen, entwickeln gemeinsam neue Perspektiven und begleiten sie auf dem Weg zurück in den Alltag. Im Mittelpunkt stehen die Eigenverantwortung, die soziale Integration und die langfristige Vermeidung von Rückfällen.

Unterstützung während der Haft

Persönliche Beratung: Begleitung bei persönlichen Anliegen und Herausforderungen.

Praktische Hilfe: Unterstützung bei Kontakten zu Angehörigen, anderen Einrichtungen, Schulden oder Anträgen.

Perspektiven entwickeln: Planung für die Zeit nach der Haft, z. B. Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten.

Psychologische Angebote: Wöchentliche freiwillige Sprechstunde durch den Psychiatrisch-Psychologischen Dienst vom Amt für Soziale Dienste.

Die Untersuchungshaft findet bis zur Verurteilung oder Entlassung in Liechtenstein statt.

Der Vollzug der Gefängnissstrafe findet in Österreich und im Saxerriet statt. Wir verstehen uns als Ansprechpersonen für liechtensteinische Insassen in österreichischen Gefängnissen, wenn sie Anliegen in Liechtenstein haben. Bei Bedarf unterstützen wir.

Unterstützung nach der Entlassung

Die Haftentlassenenhilfe begleitet Menschen beim Neustart in ein geordnetes Leben:

  • Planung/Organisation von Wohnraum und Arbeitsplatz
  • Hilfe bei Behördengängen und Klärung finanzieller/sozialversicherungsrechtlicher Fragen
  • Förderung der sozialen Integration und Vermeidung von Rückfällen

Gerichtlich ausgesprochene Weisungen bieten eine Leitschiene für verbesserte Soziale Integration. Wir helfen in der Bewährung/Probezeit bei der Umsetzung.

Zusammenarbeit für individuelle Lösungen

Unsere Arbeit erfolgt in enger Kooperation mit dem Amt für Soziale Dienste, dem Arbeitsmarktservice, dem Gefängnispersonal und anderen zuständigen Stellen. Dadurch entsteht ein stabiles Netzwerk, das Inhaftierte und Entlassene zuverlässig unterstützt.

Freiwillig oder gerichtlich zugewiesen

Die Betreuung kann sowohl freiwillig in Anspruch genommen werden als auch gerichtlich angeordnet sein – immer mit dem Ziel, Rückfälle zu vermeiden und eine nachhaltige Reintegration zu ermöglichen

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