So funktioniert es
- Einzelgespräche: Zuerst klären wir die Sichtweisen von Tatverdächtigen und Geschädigten getrennt. Es ist möglich, dass eine Person gleichzeitig tatverdächtige und geschädigte Person ist.
- Gemeinsame Gespräche: Anschliessend bringen wir die Parteien zusammen, um eine Lösung zu erarbeiten, die für alle fair ist. Bei bestimmten Sachverhalten kann davon abgesehen werden und andere Methoden der Vermittlung gewählt werden.
- Abschluss: Das Strafverfahren kann in der Folge auf Grundlage des Abschlussberichtes vom Staatsanwalt oder Landrichter eingestellt werden.
Vorteile für alle Beteiligten
Verantwortung übernehmen: Tatverdächtige Personen setzen sich aktiv mit ihrem Handeln auseinander. Sie können etwas Positives tun, um das Strafverfahren zu beenden.
Wiedergutmachung: Geschädigte Personen können Gehör finden, der entstandene Schaden kann kompensiert werden.
Ohne Vorstrafe: Der aussergerichtliche Tatausgleich (ATA) ermöglicht Lösung und Wiedergutmachung, ohne dass eine Gerichtsverhandlung nötig wäre oder eine strafrechtliche Belastung entsteht.
Für welche Delikte eignet sich der aussergerichtliche Tatausgleich?
Der Aussergerichtlicher Tatausgleich (ATA) eignet sich insbesondere für Delikte wie Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, gefährliche Drohungen, Nötigungen oder Raufhandel, bei denen direkter Schaden an Personen entstanden ist und eine Wiedergutmachung möglich erscheint.
Kurzum: Der aussergerichtliche Tatausgleich schafft eine faire, einvernehmliche Lösung und eine Chance auf Versöhnung – ohne Gerichtsverhandlung.