Zurück

Sozialer Betreuungsdienst im Landesgefängnis wird weiterentwickelt

25. August 2026

Bewährungshilfe und Landespolizei konkretisieren Zusammenarbeit

Der Verein für Bewährungshilfe Liechtenstein und die Landespolizei haben die Zusammenarbeit beim Sozialen Betreuungsdienst im Landesgefängnis gemeinsam überprüft und die bestehenden Abläufe weiter konkretisiert.

Der Soziale Betreuungsdienst wird vom Verein für Bewährungshilfe als externe Fachorganisation im Auftrag des Amtes für Soziale Dienste wahrgenommen. Er unterstützt inhaftierte Personen während der Haft bei sozialen, persönlichen und administrativen Anliegen und insbesondere bei der Vorbereitung auf die Zeit nach der Entlassung. Der Dienst ist bereits seit Jahren ein Bestandteil der sozialen Betreuung im Landesgefängnis.

Klare Abläufe und frühzeitige Unterstützung

Im Rahmen der gemeinsamen Abstimmung wurden insbesondere die Abläufe zwischen Landesgefängnis und Sozialem Betreuungsdienst konkretisiert. Dazu gehören ein zeitnahes Erstgespräch nach dem Eintritt, regelmässige Sprechstunden sowie ein strukturierter Austausch zwischen Landesgefängnis und Sozialem Betreuungsdienst.

Durch den frühzeitigen Kontakt können soziale und persönliche Anliegen möglichst früh erkannt und notwendige Schritte für die Zeit nach der Haft vorbereitet werden. Dazu gehören beispielsweise Fragen zu Wohnen, Arbeit, finanziellen Angelegenheiten, sozialen Beziehungen oder Kontakten zu Behörden und Fachstellen.

Entlassung und Wiedereingliederung im Blick

Ein wichtiger Schwerpunkt der sozialen Betreuung liegt auf der Vorbereitung der Entlassung. Ziel ist es, gemeinsam mit den Inhaftierten frühzeitig Perspektiven für die Zeit nach der Haft zu entwickeln und notwendige Unterstützungsangebote zu organisieren.

Dabei arbeitet der Soziale Betreuungsdienst bei Bedarf mit dem Amt für Soziale Dienste, der Bewährungshilfe und weiteren zuständigen Stellen zusammen. Die Bewährungshilfe nimmt dabei neben ihrer Funktion im Rahmen der sozialen Betreuung weitere eigenständige gesetzliche Aufgaben wahr. Die unterschiedlichen Funktionen und Zuständigkeiten werden deshalb klar voneinander unterschieden.

Die bestehende Zusammenarbeit des Vereins für Bewährungshilfe mit dem Landesgefängnis umfasst damit sowohl die soziale Betreuung während der Haft als auch – je nach gesetzlicher Grundlage und individueller Situation – weitere Unterstützung im Zusammenhang mit Bewährung und Entlassung.

Verlässliche Zusammenarbeit als gemeinsames Ziel

Mit den nun konkretisierten Abläufen sollen die Zuständigkeiten klarer, die Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen verbessert und die Unterstützung für die Inhaftierten frühzeitig und verlässlich sichergestellt werden.

Der Verein für Bewährungshilfe und die Landespolizei wollen die Zusammenarbeit auf dieser Grundlage weiterführen und die praktischen Abläufe gemeinsam weiterentwickeln.