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20 Jahre Bewährungshilfe: Menschen eine zweite Chance geben

02. November 2023

Mit einer Feier im Kunstmuseum blickte die Bewährungshilfe Liechtenstein auf zwei Jahrzehnte Engagement für Resozialisierung, Sicherheit und gesellschaftliche Wiedereingliederung zurück.

Am 27. Oktober 2023 feierte der Verein für Bewährungshilfe Liechtenstein im Kunstmuseum sein 20-jähriges Bestehen. Mehr als 100 Gäste folgten der Einladung. Das Jubiläum bot Gelegenheit, auf zwei Jahrzehnte praktischer Arbeit zurückzublicken und zugleich darüber zu sprechen, was eine erfolgreiche Rückkehr in die Gesellschaft benötigt.

Vereinspräsident Ralph Wanger erinnerte daran, dass Bewährungshilfe von der Überzeugung getragen wird, dass Menschen sich verändern und wieder einen verantwortungsvollen Platz in der Gesellschaft finden können. Ziel ist nicht nur, erneute Straftaten zu verhindern. Ebenso wichtig sind Rehabilitation, soziale Integration und ein Alltag, der ohne Gewalt und Kriminalität auskommt.

Josef Köck (Geschäftsstellenleiter Bewährungshilfe), Barbara Looser (Direktorin Saxerriet), Carlo Ranzoni (Liechtensteiner Richter am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) und Ralph Wanger (Präsident der Bewährungshilfe, v. l.)

Von den ersten Betreuungen zu einem breiten Angebot

Die politischen Vorarbeiten begannen bereits im Jahr 2000. Der Landtag griff das Thema Bewährungshilfe auf und beauftragte das Amt für Soziale Dienste mit der Umsetzung. 2003 starteten die ersten Betreuungen sowie die Zusammenarbeit mit dem Landesgefängnis. Damit entstand in Liechtenstein eine verlässliche Anlaufstelle für Menschen, die nach einer Verurteilung Unterstützung und klare Orientierung benötigten.

In den folgenden Jahren wuchs das Aufgabenfeld. Zum Angebot kamen der aussergerichtliche Tatausgleich und die Vermittlung gemeinnütziger Leistungen. Beide Instrumente ermöglichen bei geeigneten Fällen eine Reaktion, die Verantwortung und Wiedergutmachung in den Mittelpunkt stellt. Später wurde mit der Gewaltberatung «gewaltig» ein zusätzliches präventives Angebot aufgebaut. Es richtet sich an Jugendliche, Männer und Frauen, die ihr gewalttätiges Verhalten beenden wollen.

Menschenrechte gelten auch im Strafvollzug

Einen Schwerpunkt der Jubiläumsveranstaltung bildeten die Grundrechte im Strafvollzug. Carlo Ranzoni, damals Liechtensteiner Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, erläuterte, dass die Achtung der Menschenwürde nicht an der Gefängnistür endet. Dazu gehören angemessene Haftbedingungen, gesundheitliche Versorgung, Bewegung, der Schutz des Privat- und Familienlebens sowie das Verbot erniedrigender Behandlung.

Barbara Looser, Direktorin der Strafanstalt Saxerriet, zeigte, wie Resozialisierung im Vollzugsalltag umgesetzt werden kann. Differenzierte Arbeitsplätze, individuelle Förderung, therapeutische Angebote und die Einbindung von Angehörigen bereiten den Übergang in die Freiheit vor. Dieser Übergang ist besonders wichtig, weil viele liechtensteinische Gefangene den letzten Teil ihrer Haft im Saxerriet verbringen, bevor die Bewährungshilfe weitere Integrationsschritte begleitet.

Eine zweite Chance braucht Verantwortung

Bewährungshilfe ist damit weit mehr als Kontrolle. Sie verbindet verbindliche Erwartungen mit konkreter Unterstützung bei Arbeit, Wohnen, Beziehungen und der Aufarbeitung einer Tat. Veränderung kann nicht verordnet werden – sie muss von den betreuten Menschen selbst geleistet werden. Professionelle Begleitung kann jedoch Türen öffnen, Rückschläge auffangen und realistische nächste Schritte ermöglichen.

Nach 20 Jahren wurde beim Jubiläum deutlich, wie eng Resozialisierung und gesellschaftliche Sicherheit zusammengehören. Wenn Menschen Verantwortung übernehmen, neue Perspektiven entwickeln und ohne weitere Straftaten leben, profitieren mögliche Opfer ebenso wie die Gesellschaft als Ganzes.


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