Verein

Der Verein für Bewährungshilfe mit Sitz in Schaan ist eine private Vereinigung, die vom Land Liechtenstein und von privaten Spendern seine Aufwendungen erhält.
 
Zweck des Vereines ist, straffällig Gewordenen oder von einer Straftat betroffenen Personen im Sinne des Bewährungshilfegesetzes, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung Unterstützung und Massnahmen zukommen zu lassen, die der Prävention von Kriminalität dienen. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung, Beratung, Begleitung der genannten Personen.
 
Im Zusammenwirken mit der Fürstlich liechtensteinischen Staatsanwaltschaft und dem Fürstlichen Landgericht wird die Bewährungshilfe gemäss §52 StGB und im Rahmen des Bewährungshilfegesetzes LGBl. 2000 NO 210 durchgeführt. 
§22 StPO sieht vor, einen Aussergerichtlichen Tatausgleich zu fördern und anzuleiten und die Vermittlung gemeinnütziger Leistungen oder Bewährungshilfe anzubieten. Entsprechend dem §74 StVG wird die soziale Betreuung im Gefängnis durchgeführt. Haftentlassene werden bei der Reintegration in die Gesellschaft unterstützt um Rückfällen vorzubeugen. 
In Planung und Vorbereitung  ist die Durchführung von Gewaltberatung. 
 
Prävention soll ein wesentlicher Aspekt der Tätigkeit des Vereines sein. Wesentlich für die Erreichung des Vereinszweckes ist das Zusammenwirken mit dem Amt für Soziale Dienste sowie anderen Trägern.
 
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